KFZ Nutzungsausfall

Sofern nach einem Verkehrsunfall kein Mietwagen in Anspruch genommen wird, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung des Nutzungsausfalls ist abhängig von der Reparaturdauer und dem entsprechenden Tagessatz ihrer Fahrzeugklasse. Der Tagessatz wird über eine Tabelle mit 11 Fahrzeugklassen (Nutzungsausfallgruppen) errechnet und von Ihrem Sachverständigen festgesetzt.

Bei Fahrzeugen ab einem Alter von fünf Jahren sieht die Rechtsprechung allerdings Abzüge vor. Des Weiteren muss nach aktueller Rechtsprechung der Nutzungswille bewiesen werden indem eine Rechnung der KFZ-Reparatur, Fotos des reparierten Fahrzeuges oder im besten Fall eine Reparaturbestätigung von einem Gutachter vorliegen.

Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen Ihren Sachverständigen.

Häufige Fragen:


Erreichbarkeiten

Mo – Fr von 8:00 – 18:00 Uhr
Sa von 8:00 – 17:00 Uhr
Oder nach Absprache

Hier finden Sie uns

Brunnenstr. 11
77972 Mahlberg

Mobil: 0178/ 3982 504

E-Mail: info@gutachter-kersting.de