Sofern nach einem Verkehrsunfall kein Mietwagen in Anspruch genommen wird, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung des Nutzungsausfalls ist abhängig von der Reparaturdauer und dem entsprechenden Tagessatz ihrer Fahrzeugklasse. Der Tagessatz wird über eine Tabelle mit 11 Fahrzeugklassen (Nutzungsausfallgruppen) errechnet und von Ihrem Sachverständigen festgesetzt.
Bei Fahrzeugen ab einem Alter von fünf Jahren sieht die Rechtsprechung allerdings Abzüge vor. Des Weiteren muss nach aktueller Rechtsprechung der Nutzungswille bewiesen werden indem eine Rechnung der KFZ-Reparatur, Fotos des reparierten Fahrzeuges oder im besten Fall eine Reparaturbestätigung von einem Gutachter vorliegen.
Mo – Fr von 8:00 – 18:00 Uhr
Sa von 8:00 – 17:00 Uhr
Oder nach Absprache
Brunnenstr. 11
77972 Mahlberg
Mobil: 0178/ 3982 504