Sie hatten einen Unfall, was nun?
Bitte beachten Sie folgende Schritte:
Die Kosten des KFZ-Gutachters bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall hat die gegnerische Versicherung zu übernehmen. Da Sie in der Beweispflicht sind, müssen Sie nachweisen, wie groß der Ihnen entstandene Schaden tatsächlich ist. Bei Bagatellschäden (Schadenshöhe < 1.000,-€) reicht allerdings ein Kostenvoranschlag völlig aus. Auch in diesem Fall erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Informieren Sie uns bitte, bevor Sie sich bei der gegnerischen Versicherung melden. Wir haben Erfahrung im Umgang mit Versicherungen und können Ihnen bei Bedarf einen geeigneten Verkehrsanwalt nennen.
Ganz wichtig, lassen Sie sich nicht ohne Beratung auf ein Angebot der gegnerischen Versicherung ein. Nutzen Sie Ihr Recht auf ein unabhängiges Gutachten sowie einen guten Verkehrsanwalt. Sprechen Sie uns an!
Wenn man einen Verkehrsunfall nicht selbst verschuldet hat, haben Sie einen Anspruch auf einen Anwalt. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte durchaus einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Die hierfür entstandenen Kosten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen, sofern die Schadenshöhe über 1.000,-€ liegt. Wenn Sie keinen geeigneten Anwalt kennen, vermitteln wir Ihnen gerne einen guten Verkehrsanwalt.
Mo – Fr von 8:00 – 18:00 Uhr
Sa von 8:00 – 17:00 Uhr
Oder nach Absprache
Brunnenstr. 11
77972 Mahlberg
Mobil: 0178/ 3982 504