Häufig gestellte Fragen

Wie verhalte ich mich bei einem Verkehrsunfall?

Sie hatten einen Unfall, was nun?
Bitte beachten Sie folgende Schritte:

  • Bitte rufen Sie die Polizei zur Klärung der Schuldfrage.
  • Sprechen Sie bitte zuerst mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter, bevor Sie Kontakt mit der Versicherung aufnehmen.
  • Bei Kontakt mit der gegnerischen Versicherung: Lassen Sie sich bitte nicht ohne Beratung auf ein Angebot der Versicherung ein. Nutzen Sie Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall.
  • Rufen Sie einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen an zur Schadensaufnahme.
  • Ermittlung der Schadenshöhe und Erstellung des Gutachtens.
  • Wir kümmern uns um den kompletten Ablauf mit der Versicherung und den Verkehrsanwälten.
  • Wir arbeiten mit unabhängigen Fachwerkstätten zusammen, um Ihr Fahrzeug schnellstmöglich wieder Instand zu setzten.
  • Die Schadensregulierung erfolgt durch die Versicherung.

Wie ist der Ablauf bei der Erstellung eines Gutachten?

  • Sie rufen uns unter folgender Telefonnummer 0178/ 3982 504 an
  • Sie erhalten eine professionelle, kostenlose telefonische Beratung
  • Wir vereinbaren einen Termin sowie einen Treffpunkt mit Ihnen
  • Die Schadensaufnahme erfolgt bei Ihnen oder in einer Fachwerkstatt vor Ort
  • Individuelle Ausarbeitung und Zusendung des Gutachtens

Wer bezahlt den KFZ-Gutachter?

Die Kosten des KFZ-Gutachters bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall hat die gegnerische Versicherung zu übernehmen. Da Sie in der Beweispflicht sind, müssen Sie nachweisen, wie groß der Ihnen entstandene Schaden tatsächlich ist. Bei Bagatellschäden (Schadenshöhe < 1.000,-€) reicht allerdings ein Kostenvoranschlag völlig aus. Auch in diesem Fall erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Informieren Sie uns bitte, bevor Sie sich bei der gegnerischen Versicherung melden. Wir haben Erfahrung im Umgang mit Versicherungen und können Ihnen bei Bedarf einen geeigneten Verkehrsanwalt nennen.

Ganz wichtig, lassen Sie sich nicht ohne Beratung auf ein Angebot der gegnerischen Versicherung ein. Nutzen Sie Ihr Recht auf ein unabhängiges Gutachten sowie einen guten Verkehrsanwalt. Sprechen Sie uns an!

Habe ich Anspruch auf einen Verkehrsanwalt?

Wenn man einen Verkehrsunfall nicht selbst verschuldet hat, haben Sie einen Anspruch auf einen Anwalt. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte durchaus einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Die hierfür entstandenen Kosten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen, sofern die Schadenshöhe über 1.000,-€ liegt. Wenn Sie keinen geeigneten Anwalt kennen, vermitteln wir Ihnen gerne einen guten Verkehrsanwalt.



Unsere Leistungen

Kontakt

Erreichbarkeiten

Mo – Fr von 8:00 – 18:00 Uhr
Sa von 8:00 – 17:00 Uhr
Oder nach Absprache

Hier finden Sie uns

Brunnenstr. 11
77972 Mahlberg

Mobil: 0178/ 3982 504

E-Mail: info@gutachter-kersting.de