Wiederbeschaffungswert

So errechnet sich der Wiederbeschaffungswert

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den der Geschädigte für ein wirtschaftlich gleichwertiges Fahrzeug vor dem Unfall zahlen müsste.

Komplexe Ermittlung

Was so einfach klingt, ist aufgrund steuerlicher Einflüsse und diverser Bewertungskriterien manchmal schwer zu berechnen.

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Bewertungsvarianten:
Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen extrem wertvollen, relativ neuen Wagen oder überwiegend gewerblich genutzte Fahrzeuge bis einem Alter von ca. 6 Jahren, so wird der Wiederbeschaffungswert mit 19% MwSt berechnet. Bei einem Gebrauchtwagen kann eine sogenannte Differenzsteuer von bis zu 2,4% mit einfließen. Die Differenzsteuer ist die Differenz von Einkaufs- und Verkaufspreis, welche der Händler hätte zahlen müssen.

Bei Fahrzeugen ab einem Alter von ca. 10 Jahren, geht der Experte davon aus, dass diese nur noch auf dem Privatmarkt verkauft hätten werden können. Bei dieser Steuervariante werden Mehrwert- und Differenzsteuer beim Wiederbeschaffungswert nicht berechnet.

Des Weiteren spielen bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts auch Kilometerstände, Sonderausstattungen und Zubehör eine große Rolle. Viele Experten nutzen oft die Schwacke- bzw. DAT-Liste oder Angebote des regionalen Marks gleichwertiger Fahrzeuge als Grundlage für die Berechnung des Wiederbeschaffungswerts.

Grundsätzliche Ermittlung

Nicht nur der Wiederbeschaffungspreis des Fahrzeugs zählt zu dem Wiederbeschaffungswert, sondern auch alle anfallenden Kosten zur Wiederbeschaffung eines Wagens. Der Wiederbeschaffungswert errechnet sich somit aus der Summe des Wiederbeschaffungspreises und der Wiederbeschaffungsaufwendungen. Hat das beschädigte Fahrzeug noch einen Restwert, so muss dieser noch von der Summe abgezogen werden.

Ein Experte weiß was er tut

Wem die Berechnung des Wiederbeschaffungswerts zu kompliziert ist und mit dem Wiederbeschaffungsneuwert oder -zeitwert nicht umgehen kann, sollte einen professionellen KFZ-Sachverständigen beauftragen. Nach einem Unfall muss oft die Frage zwischen Reparatur oder Erstattung des Wiederbeschaffungswerts geklärt werden. Dafür werden Reparaturrechnung, KFZ-Gutachten und in den meisten Fällen Lichtbilder benötigt, um die Ansprüche bei der Versicherung rechtlich geltend machen zu können.

Ihr KFZ-Gutachter hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.
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